Ein Urteil des Bochumer Landgerichts vom Juli 2008 hat die Preise für Steuerstraftaten nachhaltig verdorben. Damals wurde ein reicher Immobilienkaufmann (69) mit zwei Jahren Haft auf Bewährung nach Hause geschickt , obwohl er 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Diese Gnade wirkte seitdem wie ein Inhaftierungsverbot bei allen weiteren Steuerprozessen in Bochum. Nicht von ungefähr ist bis heute kein einziger Steuerstraftäter wegen seiner fürstlich bestückten Liechtenstein-Verstecke eingebuchtet worden, obwohl es 638 Verfahren gibt.
Es ist richtig, dass Steuerdelikte milder bestraft werden als etwa Gewalt. Die körperliche Integrität ist das am höchsten zu beschützende Gut. Trotzdem sollten Steuersünder als ganz gewöhnliche Straftäter behandelt werden. Sonst wird die Gerechtigkeitslücke in der Gesellschaft noch größer.
Bernd Kiesewetter