Bochum. . Nachdem das Gebäude das alten Erich-Kästner-Gesamtschule wegen einer möglichen PCB-Belastung gesperrt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft, ob “Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen werden müssen“.

Jetzt schaltet sich die Bochumer Staatsanwaltschaft in den Fall um die möglicherweise von der alten Erich-Kästner-Gesamtschule ausgehende Gesundheitsgefährdung ein. „Schon allein die aktuellen Presseveröffentlichungen sind genügend Anlass für uns, um zu prüfen, ob hier Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen werden müssen“, so Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch. Das Umweltdezernat der Staatsanwaltschaft kümmere sich ab sofort um die Angelegenheit.

Unterdessen sind massive Zweifel an der Unabhängigkeit des von der Stadt eingeschalteten Gutachters Prof. Ulrich Ewers vom Hygiene-Institut Gelsenkirchen geäußert worden. Claudia Baitinger ist Sprecherin des Arbeitskreises technischer Umweltschutz bei der Umweltorganisation BUND in NRW: „Wir trauen den Gutachterkünsten des Professors nicht sonderlich, dafür haben wir in verschiedenen Genehmigungsverfahren schon zu häufig seine Abwiegelungs- und Verharmlosungskünste kennengelernt.“

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Von DerWesten

"Lieblingsgutachter von Genehmigungsbehörden"

Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren hatte Ewers bei einer Diskussion zur PCB-Belastung von Unterrichtsräumen der alten Gesamtschule betont, dass es völlig ausreiche, regelmäßig zu lüften und glatte Flächen feucht abzuwischen. Damals war von Eltern deutliche Kritik an den Messmethoden geäußert worden. Es sei kein Geheimnis, so die BUND-Sprecherin, dass der Professor „der Lieblingsgutachter von Genehmigungsbehörden bundesweit zu sein scheint, warum, darüber darf jeder spekulieren.“

Der Redaktion liegen umfangreiche Dokumentationen über das Ausmaß der Feuchtigkeits- und Schimmelschäden vor der Anfang des Jahres durchgeführten provisorischen Sanierung vor. Insgesamt hatte die Stadt über 1,25 Millionen Euro investiert, darunter allein 855.000 Euro für Brandschutzmaßnahmen.

Außerdem spricht das ebenfalls der Redaktion vorliegende Gutachten von Umweltconzepte Ruhr (UCR), 2004 für die Stadt erstellt, eine deutliche Sprache, was die PCB-Belastung des Gebäudes betrifft. Es stellt sich die Frage, ob die eigentlich nach der NRW-Asbestrichtlinie aus der Schule zu entfernenden asbesthaltigen Leichtbauplatten tatsächlich demontiert worden sind.