Eins vorweg: Derzeit liegen die Vertragsunterlagen für Grundstücksverkäufe und genaue Kostenaufstellungen für den Justizkomplex nicht in meiner Schreibtischschublade.

Das brauchen sie auch gar nicht. Denn, was macht es für einen Unterschied, ob die öffentliche Hand (Bochum) oder die öffentliche Hand (Nordrhein-Westfalen) die Kosten für bestimmte Maßnahmen zu tragen hat. Eine Petitesse, mag mancher denken, da doch eh wir alle zahlen müssen.

Trotzdem bekommt der Fall aus zwei Gründen Gewicht: Eine Verschiebung, auch wenn es noch ein überschaubarer Zeitraum ist, wirkt sich womöglich auf die Planung und Investitionsbereitschaft an der Viktoriastraße aus. Zweitens zeigt das Gezerre, wie eng sich der Finanzspielraum mittlerweile sowohl für Kommune als auch für das Bundesland ausnimmt.