Während der Elternzeit hat jeder Arbeitnehmer das Recht darauf, in Teilzeit zu arbeiten: sei es bei seinem eigenem oder bei einem anderen Arbeitgeber – und das mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden. Voraussetzung: mindestens 15 Beschäftigte müssen in der Firma des aktuellen Arbeitgebers beschäftigt sein und das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestanden haben.