Bochum. .
Einen räuberischen Diebstahl von 60 Euro teuren Sportschuhen muss ein Bochumer (24) mit anderthalb Jahren Haft büßen. Dazu verurteilte ihn am Mittwoch das Schöffengericht.
Der 24-jährige Bochumer wollte unbedingt ein paar neue Sportschuhe haben. Sie kosteten 60 Euro. Weil er aber total pleite war, stahl er sie und wurde dabei sogar brutal. Dafür verdonnerte ihn am Mittwoch das Schöffengericht zu anderthalb Jahren Gefängnis.
Der Mann ist wohnungslos, ausbildungslos und berufslos. Gemeldet ist er bei einer sozialen Einrichtung. Am Nachmittag des 31. März betrat er mit über einem Promille Alkohol im Blut einen Schuhladen in der Innenstadt, zog sich die Schuhe an und ging damit ohne zu bezahlen wieder hinaus. Eine Angestellte rief ihm hinterher, dass er noch bezahlen müsse. Als sie ihn auf der Straße verfolgte, drehte er sich um und schlug ihr wuchtig ins Gesicht. Wenig später konnte ihn die Polizei aber schnappen und in U-Haft stecken. Die Frau erlitt eine Hörstörung und eine Prellung im Gesicht.
„Ich wollte, dass sie mich nicht weiter davon abhält, die Schuhe zu behalten“
„Ich wollte mir die Schuhe schon gerne kaufen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Als er aber in den Laden gegangen war, hatte er gar kein Geld bei sich. Die Schläge gegen die Frau erklärte er ganz freimütig: „Ich wollte, dass sie mich nicht weiter davon abhält, die Schuhe zu behalten.“
Der Mann hält seit 2002 die Strafjustiz auf Trab. Achtmal wurde er in dieser Zeit verurteilt: wegen Diebstählen, Beleidigungen, Drogendelikten, Hausfriedensbruch, versuchten Betrugs und Bedrohung. Er saß auch bereits längere Zeit im Knast. Oberstaatsanwalt Pieper: „Er kümmert sich um nichts, was Regeln und Verbote angeht.“ Verteidiger Martin Gentz erinnerte an den zeitlos gültigen Satz, dass man sein Leben trotz aller Probleme auch mal in die eigene Hand nehmen müsse und sich nicht vom Leben treiben lassen dürfe.
Auf die 18-monatige Haftstrafe kommen wohl noch fünf Monate hinzu. Diese Strafe hatte der Täter wegen eines anderen Vergehens im Januar 2010 erhalten - und war bisher zur Bewährung ausgesetzt.