Bochum. .
Weil er einen völlig betrunkenen und bewusstlosen Mann auf einem Bahnsteig ausgeplündert hatte, ist am Montag ein 35-jähriger Bochumer zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ohne Bewährung.
Für eine besonders verwerfliche Tat im Bochumer Hauptbahnhof ist am Montag ein 35-jähriger Bochumer zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Richter Werner Romberg gewährte keine Bewährung mehr, denn der arbeitslose Täter hat 19 Vorstrafen.
Im April 2010 hatte er auf dem Bahnsteig der Gleise 5 und 6 einen total betrunkenen und bereits bewusstlosen Mann bestohlen. Er kontrollierte noch, ob der Mann noch etwas merkt, durchsuchte dessen Rucksack und ergriff daraus dessen Portmonee. Damit wollte er dann stiften gehen. Ein Polizist sah diese Schandtat - und nahm den Täter fest.
„Seitdem das Heroin weniger geworden ist, ist der Alkohol mehr geworden“
In einem ersten Prozesstermin vor einigen Monaten hatte der Angeklagte noch alles geleugnet, so dass der Richter Zeugen vorladen musste. Später räumte er dann aber doch alles ein. Richter Romberg nannte die Tat „eine Sauerei“ - unabhängig davon, wieviel in der Geldbörse war. Das blieb im Prozess ungeklärt. In die Strafe sind zwei kleinere Vorstrafen, die noch nicht verbüßt sind, eingerechnet.
Der Täter ist heroinsüchtig und erhält vom Staat das Ersatzmittel Methadon. Zusätzlich trinkt er viel zu viel Alkohol. Das soll auch am Tag der Tat der Fall gewesen sein. Sein Verteidiger: „Seitdem das Heroin weniger geworden ist, ist der Alkohol mehr geworden.“
19 Vorstrafen hat sein Mandant: wegen Beleidigung, Diebstahls, Körperverletzung, Betrugs, Drogendelikten. „Wenn er nicht an sich arbeitet, wird er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen“, mahnte der Richter.
Der Täter hat jetzt die Chance, durch eine stationäre Entziehungstherapie den Gang ins Gefängnis doch noch abzuwenden. Er müsste sich - selbstständig - um einen Therapieplatz kümmern. Dann würde die Haftstrafe auf die Therapiezeit wohl angerechnet.