Die Täter konnten froh sein, dass sie nicht nach Erwachsenenrecht verurteilt worden. Dort hätten für die beiden Raubüberfälle Mindeststrafen von drei, beziehungsweise fünf Jahren Haft gedroht. Pro Fall.
Bis zu Vollendung des 21. Lebensjahres steht es den Gerichten frei, ob sie das wesentliche mildere Jugendstrafrecht (Höchststrafe: zehn Jahre) oder das Erwachsenenstrafrecht anwenden. In Bochum wird aber auch für 18, 19 oder 20 Jahre alte Täter fast immer das Jugendstrafrecht angewandt. Zur Begründung heißt es, dass die Täter noch nicht die geistig-sittliche Reife eines Erwachsenen hätten.
Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Aspekt eindeutig vor dem strafenden.