Ein rechtlicher Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Beide Elternteile können nacheinander oder auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Auf diese Freistellung haben alle nicht selbständig beschäftigte Eltern einen Rechtsanspruch.