Bochum.

1500 Anträge auf Rückerstattung von Gebühren sind seit Jahresbeginn bei der Stadt Bochum eingegangen - die meisten davon wegen angeblich nicht erfolgter Straßenreinigung in den Wintermonaten. Die Bearbeitung der Anträge kann noch Monate dauern.

Der vergangene Schnee ist zwar längst schon geschmolzen, doch der Ärger über den Winter und seine Folgen hält an. Nachdem zuletzt Bürger die Gebühren für nicht abgeholten Müll von der Stadt zurückforderten, häufen sich nun die Beschwerden über nicht erfolgte Straßenreinigung.

"Es geht ums Prinzip"

In den vergangenen fünf Kalenderwochen des alten und der ersten des neuen Jahres sei ihre Straße nicht gereinigt worden, klagen Johann Bernhard und sein Sohn Hans, die Am Nordbad wohnen. Deshalb forderten sie bereits im Januar die Gebühren für diesen Zeitraum zurück – 14,81 Euro. Doch auf eine Entscheidung warten sie bis heute. „Erwartungsgemäß habe ich noch keine Antwort erhalten“, sagt Johann Bernhard. Er betont: „Es geht mir nicht um die paar Euro, es geht mir ums Prinzip und die Einstellung der Behörden.“ Zahle man zum Beispiel seine Abgaben nicht pünktlich, reagiere die Stadt prompt und verschicke binnen weniger Tage Mahnungen.

Doch die Bernhards sind kein Einzelfall. Rund 1500 Anträge auf Rückerstattung von Gebühren seien seit Jahresbeginn bei der Stadt eingegangen, sagt Sprecher Thomas Sprenger, die überwiegende Mehrheit beziehe sich auf den Winterdienst. „Da jeder Antrag einer Einzelfallprüfung bedarf, bitte ich um Nachsicht, dass es so lange dauert. Aber die Bearbeitung kann sich über Monate hinziehen, weil in jedem einzelnen Fall der USB eingeschaltet und befragt werden muss“, so Sprenger weiter.

Keine großen Erfolgsaussichten

Besonders groß scheinen die Erfolgsaussichten aber nicht zu sein, die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gibt strenge Regeln für eine Erstattung vor. So besteht ein Anspruch auf Minderung nur dann, wenn die Reinigung für mindestens einen vollen Monat eingestellt oder für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate eingeschränkt werden muss. Außerdem, fügt Thomas Sprenger hinzu, bestehe kein Anspruch auf Gebührenerstattung, „wenn analog zur Straßenreinigung Winterdienst durchgeführt wurde.“ Dies gelte als Ersatzhandlung.

Doch auch der Schnee sei nicht beseitigt worden, beteuert Johann Bernhard: „Wir wohnen in einer Nebenstraße, hier wurde nicht geräumt.“ Er sieht nicht ein, Geld für nicht erbrachte Leistungen zu bezahlen. „Wer nicht arbeitet, bekommt auch nichts. Das ist doch normal, oder?“ So wartet er mit vielen anderen Bürgern auf eine Entscheidung der Stadt. Bis zum nächsten Schnee wird er sie wohl erhalten – bevor dann die nächste Antragslawine losrollt.