Bizarres Beiwerk im Fall Haeger: Das Schreiben („persönlich/vertraulich“), in dem die Anwaltskammer die Zulassung entzieht, ist dem Wikipedia-Artikel über Dr. Haeger als Weblink angefügt. Der Bochumer beteuert, „damit nichts zu tun zu haben“. Die Anwaltskammer erklärt: „Unser Schreiben ist mit Zustellungsurkunde zugegangen. Es muss somit aus dem persönlichen Umfeld ins Internet gelangt sein.“