Bochum. .

Weil er einen vorausfahrenden Autofahrer ausgebremst hatte, ist ein 53-jähriger Bochumer zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Richter sagte über die Racheaktion im Straßenverkehr: „Das ist Verkehrserziehung au die brachiale Art.“

Wegen einer Racheaktion im Straßenverkehr ist ein 53-jähriger Familienvater aus Bochum am Donnerstag zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt worden (80 Tagessätze). Der Angestellte hatte sich am 12. August 2010 auf der Herzogstraße in Hofstede mit seinem Vordermann gekabbelt. Dieser soll wegen einer Fußgängerin an einem Zebrasteifen angehalten haben, ob sie gar nicht die Straße betreten hatte. Darüber regte sich der Audi-Fahrer auf. „Als wenn er parken wollte“, beschrieb er das Verhalten des Corsa-Fahrers vor Gericht.

Es kam zu gegenseitigen Provokationen. Am Ende war der Audi-Fahrer derart erbost, dass er den Opel überholte, kurz nachher aber sofort wieder rechts vor ihm einscherte und ohne Not abbremste. Dadurch kam es zum Auffahrunfall. Der Amtsrichter sagte im Urteil: „Das ist Verkehrserziehung auf die brachiale Art.“

„Es wird mir eine Lehre sein“

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er wusste wohl, dass aufgrund der Aktenlage nur ein klares Geständnis den strafrechtlichen Schaden relativ überschaubar halten konnte. „Ich habe falsch reagiert auf das Verhalten des Vorfahrenden“, sagte er kleinlaut neben seinem Verteidiger. „Es wird mir eine Lehre sein.“

Der Richter verurteilte ihn wegen „vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“. Vor einem Fahrverbot, das zusätzlich drohte, verschonte er den Angeklagten aber. Dessen letzte Verkehrsrüpelei lag viereinhalb Jahre zurück, hieß es.