Bochum. .
Ein Auszubildender aus Bochum wurde am Dienstag zu zwei Wochenend-Arresten verurteilt, weil er im Internet mehrere kinder- und jugendpornographische Videodateien auf seine Festplatte heruntergeladen hatte. Außerdem muss er 300 Euro zahlen.
„Das ist einfach widerlich“, sagte der Amtsrichter über die Videodateien, die der 22-jährige Angeklagte auf seinen Computer heruntergeladen hatte. Es waren kinder- und jugendpornographische Szenen voller Gewalt und Abartigkeit. Für den „Erwerb und Besitz“ wurde der Angeklagte zu zwei Wochenend-Arresten verurteilt. Außerdem muss er 300 Euro an den „Verein für integrative Arbeit“ VIA zahlen.
Der Auszubildende war zeitweise „computersüchtig“, wie es am Bezirksjugendschöffengericht hieß. Vom Januar bis März 2010 lud er sich die verbrecherischen Videos zu Hause auf seine Festplatte. „Ich war neugierig“, sagte er. Dann habe er aber schnell gedacht: „Was machst du da für einen Schwachsinn?“ Er wisse auch nicht, „was in mich gefahren ist“. Es tue ihm leid. Die Leute, die solche Videos drehen würden, verabscheue er. Vielleicht habe er das heruntergeladen, „weil ich seit seit drei Jahren keine Freundin mehr hatte“. Der Richter bezweifelte, dass es bloße Neugier war. „Wehret den Anfängen!“, sagte er.
Haus der Eltern durchsucht
Vorgeworfen wurde dem Mann, die Dateien im Internet auch für andere zum Herunterladen bereitgestellt zu haben. Das bestritt der Angeklagte. Und das Gericht konnte es ihm nicht beweisen.
Aufgeflogen war der 22-Jährige, weil das Landeskriminalamt „anlassunabhängige“ Ermittlungen durchgeführt hatte, routinemäßig. Die Spur führt zum PC des Vaters des Angeklagten, denn er war als Anmelder des PC registriert. Als die Beamten die Wohnung durchsuchten, waren die Angehörigen sprachlos. „Die waren richtig hinten rübergefallen“, sagte der Verteidiger. Schnell wurde aber klar, dass allein der Sohn der Täter war.
Obwohl er zu Beginn der Tatzeit 20 Jahre und elf Monate alt war, wandte das Gericht Jugendstrafrecht an.