Bochum. .
Im jahrelangen Rechtsstreit um den Glücksspielstaatsvertrag hat das private Bochumer Lotto-Unternehmen einen „grandiosen Sieg“ errungen. Firmenchef Norman Faber sagte nachher der WAZ: „Ich werde die neuen Freiheiten nutzen.“
Das Bochumer Lotto-Unternehmen Faber hat jetzt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolgreich gegen das Land NRW geklagt und damit mehr Freiheiten zurückerobert. Die 7. Kammer hob mehrere Auflagen auf, die Faber aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages auferlegt waren. Das in dem Vertrag verankerte Glücksspielmonopol verstoße gegen EU-Recht, entschieden die Richter. Deshalb seien die Auflagen „rechtswidrig“.
Deutliche Umsatzrückgänge wegen der gesetzlichen Auflagen
Firmenchef Norman Faber sprach am Donnerstag gegenüber der WAZ von einem „grandiosen Sieg“. „Ich werde die neuen Freiheiten nutzen.“ Wegen der Auflagen habe es deutliche Umsatzrückgänge gegeben.
Faber (ca. 450 Mitarbeiter in Bochum) vermittelt die Teilnahme an staatlichen Lotterien wie Lotto, Spiel 77, Super 6 und Glücksspirale. Seit 2008 ist dafür eine Genehmigung nach dem Glücksspielstaatsvertrages erforderlich. Faber hat diese Erlaubnis zwar, doch nur mit Auflagen, die seiner Meinung nach praktisch einem Verbot ähnelten. Zum Beispiel wird die Vermittlung auf das Land NRW beschränkt und die Werbung nur begrenzt erlaubt. Außerdem wurde Faber dazu verpflichtet, einen Mindestanteil der Einnahmen beim staatlichen „Westlotto“ einzusetzen. Diese Auflagen hob das Gericht jetzt auf; es erklärte sie für rechtwidrig.
Der Glücksspielstaatsvertrag, so Faber, stütze sich auf die Vermeidung einer angeblichen Lotto-Sucht. Das aber sei „Heuchelei“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.