Bochum. .

Ein Bochumer Fußballfan (19), den die Staatsanwaltschaft der Ultra-Szene zurechnet, ist am Freitag dafür verurteilt worden, dass er zwei BVB-Anhänger geschlagen hatte. Einer von ihnen hatte in einer Bochumer Kneipe ein schwarz-gelbes Lied angestimmt. Das passte dem damals betrunkenen Bochumer nicht.

Ein Bochumer Fußballfan (19) konnte es nicht ertragen, dass ein BVB-Fan in einer Kneipe im Bermuda-Dreieck ein schwarz-gelbes Lied anstimmte. Deshalb schlug er auf ihn. Das Amtsgericht bestrafte ihn am Freitag dafür: Zwei Wochenend-Arreste, Anti-Aggressions-Training und 300 Euro zugunsten der „Aktion Deutschland hilft“. Das könne auch den Katastrophenopfern in Japan zugute kommen, begründete Richterin Monika Franz.

BVB-Lied in Bochumer Kneipe

Die Staatsanwaltschaft rechnet den vorbestraften Angeklagten der Bochumer Ultra-Szene zu. Am frühen Morgen des 27. Februar 2010, ein Samstag, hatte er sich in einer Kneipe aufgehalten, in der auch zwei BVB-Fans (22, 24) aus Bochum saßen. Diese waren am Abend zuvor von der Partei Schalke gegen Dortmund (2:1) zurückgekommen. Als einer ein BVB-Lied sang, ging der VfL-Bochum-Fan an deren Tisch, erklärte, dass sie in der falschen Stadt seien, und verpasste dem Liedsänger eine Ohrfeige. Als die BVB-Anhänger das Lokal verließen, schlug der 19-Jährige einem von ihnen mit der Faust gegen den Kopf. Den anderen trat er.

„War doof, ne?“ - „Ja, sehr doof.“

„War doof, ne?“ fragte sein Verteidiger (der mit VfL-Bochum-Anstecker am Revers erschien). „Ja, sehr doof“, bekam er zur Antwort. Zur Tatzeit hatte der 19-Jährige 1,4 Promille Alkohol intus gehabt.

Doch die Geschichte ging damals noch weiter. Am selben Tag spielte der VfL gegen Nürnberg (0:0). Nachher war der Angeklagte vor einer Kneipe erneut bei einer Schlägerei dabei. Diesmal wurde ein 20-Jähriger verletzt. Dieser erstattete Anzeige. Einige Wochen später rief der 19-Jährige den Geschädigten an und verlangte, dass er die Anzeige zurücknehmen soll. Sonst werde er schon sehen, was er davon habe. Das Gericht wertete dies als versuchte Nötigung. Der Angeklagte bestritt dies allerdings.

„Attacke! Lasst uns auf die Hamburger!“

Laut Anklage soll er am 11. April auch versucht haben, 35 andere Ultras zu einem Angriff auf HSV-Fans aufzuhetzen („Attacke! Lasst uns auf die Hamburger! Scheiß HSV!“). Das bestritt er ebenfalls. Mangels Beweisen wurde der Vorwurf dann fallengelassen.