Bochum. . Ein 63-jähriger arbeitsloser Bochumer ist am Mittwoch wegen sehr schmerzhafter Schläge gegen seinen Terrier zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Laut Urteil hatte er den kleinen Hund mit einem Gartenschlauch verdroschen.

Zwei Zeuginnen zufolge hatte der Angeklagte (63) die erbarmungslosen Schläge gegen seinen Terrier als reine Pädagogik erklärt. „Das sind erzieherische Maßnahmen“ habe er damals am 11. August 2010 gesagt. Am Mittwoch wurde der arbeitslose Techniker aus Weitmar vom Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt.

„Der Hund war einfach fertig“

Laut Urteil hatte der Mann auf seinen zehn Kilo schweren Jagdterrier mit einem doppelt gelegten und mit Wasser gefüllten Gartenschlauch eingeprügelt. Die Tat passierte auf seinem Hof, als gerade zwei Passantinnen (28, 51) vorbeigingen. „Wir haben gesehen, wie er mit dem Wasserschlauch auf das Tier einschlug“, sagte eine Frau im Zeugenstand. Mit beiden Händen. Der Terrier habe „ganz jämmerlich“ aufgejault. „Sowas habe ich im Leben nicht gehört.“ Der Hund habe furchtbar geschrien. Die andere Zeugin sagte: „Der Hund war einfach fertig.“ Er habe auf dem Rücken gelegen und sei „am Weinen“ gewesen. Der Halter habe ihr nach ihrem lautstarken Protest zugerufen, das gehe sie „einen Scheißdreck“ an. Sie solle abhauen, sonst kriege sie auch noch was.

„Von mir hat er nichts gekriegt“

Der Angeklagte, der das Tier seit drei Jahren hält, stellte die Frauen als Lügnerinnen hin. „Grundsätzlich schlägt man kein Tier. Das habe ich von meinen Eltern gelernt. Da bin ich stolz drauf.“ Er habe mit dem Schlauch nur auf das Pflaster im Hof geschlagen. „Von mir hat er nichts gekriegt.“

Sowohl die Polizei als auch eine Tierheim-Mitarbeiterin stellten damals aber eindeutige und ganz frische Striemen am Körper des Tieres fest. Das erklärte der Angeklagte mit Herumstrolchen im Gebüsch.

Der Hund lebt heute wieder bei dem Mann

Die Staatsanwältin forderte 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze). Die Richterin milderte das aber ab und verhängte 200 Euro Strafe (20 Tagessätze). Der Mann wollte Freispruch. Er ist nicht vorbestraft.

Der Terrier war damals beschlagnahmt im Tierheim untergebracht worden. Doch schon nach wenigen Tagen kam der Hund in den Haushalt des Mannes zurück. Die Stadt hatte ihm den Besuch einer Hundeschule zur Auflage gemacht - und daran hat er sich gehalten. Außerdem ist seine Partnerin die Eigentümerin des Hundes.