Bochum. .

Im Nachbarschaftsstreit um einen Mülltonnendeckel (wir berichteten) hat das Bochumer Amtsgericht am Mittwoch der Klage eines Hauseigentümers aus Harpen stattgegeben.

Er hatte von seiner Nachbarin gefordert, dass sie es unterlässt, beim Öffnen ihrer Mülltonne den Deckel so weit nach hinten zu kippen, dass er an seinen Grundstückszaun stößt.

Der Richter hatte vor Gericht einen Vergleich angeregt: Die Beklagte solle die Tonne einfach um 90 Grad drehen – und das Problem sei gelöst. Ein Vergleich scheiterte aber, weil die Frau die Gerichtskosten nicht allein tragen wollte. Mit dem Urteil vom Mittwoch ist der Deckel-Streit aber vielleicht noch nicht beendet: Die Nachbarin kann in die Berufung gehen.