Bochum. .
Ein 20-jähriger Bochumer muss jetzt endgültig ins Gefängnis. Er hatte einen Polizeibeamten mit seiner Mofa umgefahren und bekam drei Jahre Jugendstrafe.
Weil er einen Polizeibeamten (39) absichtlich mit einer frisierten Mofa umgefahren hatte, muss ein 20-jähriger Bochumer jetzt endgültig eine dreijährige Jugendstrafe antreten. Er hatte ein Urteil des Amtsgerichts vom Mai 2010 angefochten, jetzt aber seine Berufung in einem Prozess vor dem Landgericht zurückgenommen. Damit ist die Strafe rechtskräftig. Die Richter sahen einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ und eine gefährliche Körperverletzung. Einen Führerschein hatte der Täter auch nicht gehabt.
Polizist wurde lebensgefährlich verletzt
Der 20-jährige war im Juni 2009 in Wattenscheid mit bis zu 70 km/h vor einer Zivilstreife, die ihn kontrollieren wollte, geflüchtet. Es folgte eine wilde Verfolgungsfahrt. In der Straße Mausegatt wurde eine Polizeisperre aufgebaut, vor der ein Zivilbeamter dem Mofafahrer deutliche Handzeichen machte, dass er anhalten sollte. Der Fahrer gab trotzdem Gas und fuhr mit Tempo 40 oder 45 weiter. Der Polizist flog zehn Meter durch die Luft und trug teils lebensgefährliche innere und äußere Verletzungen davon. Erst ab Oktober 2010 konnte er wieder arbeiten. Weil er aber nur eingeschränkt dienstfähig ist, arbeitete er nur im Innendienst.
In der jetzigen Berufungsverhandlung hatten die Richter sogar einen Ortstermin am Tatort gemacht. Dabei wurden die Tatumstände teilweise detailgenau nachgestellt. Die Polizei sicherte diese ungewöhnliche „Hauptverhandlung“ auf offener Straße aufwändig ab. Aufgrund der Beweislage gab der Angeklagte danach auf - und nahm das Urteil an.