630 Bürger fordern von Bochum Geld zurück wegen Mängeln beim Winterdienst
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Bochum. . Beim Wintereinbruch im Dezember schafften es Räumungs- und Entsorgungsfahrzeuge des Umweltservice Bochum (USB) oft nicht in Nebenstraßen. 630 Bochumer wollen nun von der Stadt Geld zurück. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kann das klappen.
Wegen unzureichender Leistung beim Winterdienst inklusive Müllabfuhr haben schon 630 Bochumer bei der Stadt Antrag auf Gelderstattung gestellt. Das erfuhr die WAZ auf Nachfrage. Stadtsprecherin Barbara Gottschlich dazu im Einzelnen: „Viele beobachten das ganze Jahr über den USB (Umweltservice Bochum) und schicken ihren Antrag gesammelt am Ende des Jahres.“ Nicht alle Anträge würden sich auf den Winterdienst beziehen, aber doch die Mehrheit. Zum Vergleich: Im Jahr davor gab es nur 300 Anträge auf Ermäßigung.
Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, gibt’s Geld zurück. Die Stadt dazu: „Es gibt nur einen Erstattungsanspruch – laut Satzung – wenn innerhalb von drei Monaten die Leistung mehrfach ausgefallen ist, entweder mindestens drei Mal und zwar davon in jedem Monat einmal – oder aber wenn einen Monat lang keine Reinigung erfolgt ist.“
Vor allem im Dezember 2010 hatte der USB erhebliche Mühe gehabt, vor allem die Nebenstraßen von Schnee und Eis zu räumen. Das hatte zur Folge, dass auch die Abfuhrzeiten für die Mülltonnen oft nicht mehr eingehalten werden konnten, weil die Entsorgungsfahrzeuge des USB wegen vereister Straßen nicht mehr zu den Tonnenstellen am Straßenrand kamen. In Essen wollen bereits über 4000 Bürger wegen mangelnder Straßenreinigung Geld zurück. Und in Hattingen denkt die Stadtverwaltung darüber nach, wie man das Konzept des Winterdienstes ändern könnte, auch in Absprache mit der Bogestra, um beim nächsten Wintereinbruch besser dazustehen.
CDU: "Gegenleistung für Gebühren ist nicht erbracht"
Die CDU-Ratsfraktion in Bochum hat wegen der „großen Probleme sowohl bei der Straßenreinigung, beim Winterdienst und auch bei der Müllabfuhr“ eine Anfrage an die Stadt gerichtet. Darin heißt es u.a., die „Gegenleistung für die gezahlten Gebühren ist nicht erbracht“. Fragen der CDU zielen darauf ab, wie viele Ermäßigungsanträge gestellt wurden und ob die Stadt nicht generell allen Betroffenen Geld erstatten will.
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