Niemand werfe den ersten Stein. Schon gar nicht gegen einen Sprengmeister, der hat womöglich die schärferen Argumente. Aber die Frage sei gestattet, ob es vertretbar ist, einem Mann wie Helmut Roller erneut eine Brückensprengung anzuvertrauen, nachdem erst am Wochenende unter seiner Regie auf der A 40 die erste Brückensprengung an der Bahnhofstraße schief gelaufen war. Mit ärgerlichen Folgen auch für Anwohner, die wegen der zweiten Sprengung abermals evakuiert wurden.
Immerhin ist der Landesbetrieb Straßen.NRW der Auftraggeber für die Großbaustelle „Ausbau der A 40“. Es sind also ausnahmslos Steuergelder, die hier verbaut werden. Doch weder Straßen.NRW noch zwischengeschaltete Firmen wie Heitkamp sehen einen Anlass, auf das Roller-Kommando zu verzichten.
Aber Sprengmeister Helmut Roller weiß sich zu verteidigen. Diesmal waren die Zünder schuld, ein andermal hätten TV-Journalisten ihm ins Handwerk gepfuscht. Fazit: Im Zweifel für den Angeklagten.
Rolf Hartmann