Bochum. .

Wie aus der Sicherungsverwahrung entlassene Strafgefangene in Bochum von den Behörden kontrolliert werden.

Auch in Bochum gehen die Behörden neue Wege, wenn es um die Beobachtung von Strafgefangenen geht, die aus der Sicherungsverwahrung nach Bochum zurückkehren. Noch vor ihrer Entlassung setzt sich, wie Polizeisprecher Guido Meng schildert, hier vor Ort ein Kreis aus Polizei-und Justizmitarbeitern sowie Bewährungshelfern zusammen, um einen individuell zugeschnittenen Maßnahmenkatalog festzulegen. Etwa, wie oft der Betreffende sich wöchentlich melden muss, ob er per Handy kontrolliert oder rund um die Uhr beobachtet werden muss.

„Die Mitarbeiter der einzelnen Behörden sind begeistert. Wir wissen jetzt rechtzeitig, wer kommt.“ Hilfreich seien auch die Infos aus der Haftzeit, die mitgeliefert würden. Das sei früher ein „blinder Fleck“ gewesen. Das Konzept heißt Kurs: „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“, inzwischen auf andere Straftäter ausgeweitet. In Bochum wird das Überwachungssystem bereits angewandt. Der in Aachen einsitzende Sexualverbrecher Rüdiger K. aus Bochum gehört nicht dazu. Die Behörden warten ab, ob dessen Antrag auf Haftentlassung Erfolg hat.