Bochum. .
Für eine folgenschwere Fehleinschätzung ist ein Lkw-Fahrer am Dienstag zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich bei der Höhe einer Eisenbahnunterführung verschätzt und dadurch einen schweren Unfall verursacht.
„Es tut mir leid, dass das passiert ist“, sagte der Lkw-Fahrer auf der Anklagebank. Er hatte die Höhe einer Unterführung falsch eingeschätzt und einen schweren Unfall verursacht. Am Dienstag wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1500 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze) verurteilt. Das ist fast ein Monats-Nettogehalt.
Der 59-jährige, bisher nicht vorbestrafte Bochumer war am Mittag des 27. Juli 2010 mit einem Container-Lastwagen gegen die Eisenbahnunterführung an der Riemker Straße/Auf dem Dahlacker gefahren. Die Unterführung misst 3,40 Meter Höhe, ein Teleskoparm auf dem hinteren Teil des Lkw war aber 3,80 Meter hoch. Bei der Einfahrt streifte das Teil die Decke. Dadurch blieb der ganze Lkw zunächst stecken und geriet dann in den Gegenverkehr. Dort begrub der Koloss den vorderen Teil eines Autos unter seiner Stoßstange. Darin saß eine 46-jährige Frau. Sie wurde unter der gewaltigen Last eingeklemmt.
Die Verletzungen waren schlimm: zwei Halswirbelbrüche, drei Rippenbrüche und ein Lungenriss. Auch im Gesicht wurde die Frau verletzt. Sie kam damals auf die Intensivstation. Gestern sagte sie im Zeugenstand: „Ich habe noch die Bahnunterführung gesehen. Dann kann ich mich an nichts erinnern.“ Sie wurde damals zwar nach einer Woche wieder aus dem Hospital entlassen, doch Reha-Sport muss sie bis heute machen.
„Wenn ich es rückgängig machen könnte, ich würde es tun“, betonte der Berufskraftfahrer vor Gericht. Er wirkte niedergeschlagen. Auch er war damals verletzt worden. Er weiß selbst nicht, wie ihm so ein Unfall passieren konnte. Bei Tunneln unter 3,60 Meter Höhe habe eine Durchfahrt bisher „immer noch gepasst“, wie er sagte.
„Er ist dadurch, dass es passiert ist, schon genug bestraft“, erklärte die Staatsanwältin. Trotzdem forderte aber auch sie 1500 € Geldstrafe.
Der Amtsrichter hielt dem Angeklagten zugute, dass er „keine bewusste Fahrlässigkeit“ habe walten lassen. Der Unfall sei nur „grober Leichtsinn“ gewesen. Der Lkw-Fahrer nahm das Urteil an.
Auf ihn kommen jetzt auch noch Schmerzensgeldforderungen zu.