Bochum.

Ein Erlass des Umweltministeriums macht es möglich: Die Städte können die Frist für die Prüfung privater Wasserleitungen bis 2023 verlängern. Die SPD in Bochum signalisiert Zustimmung.

„Jeder Grundstückseigentümer ist gesetzlich verpflichtet, seine erdverlegten oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen“,heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Zwar nicht die Prüfung, wohl aber die Jahreszahl könnte sich alsbald überholt haben.

Per Erlass ermöglicht das NRW-Umweltministerium den Kommunen, die Frist für die Dichtheitsprüfung bis 2023 zu verlängern. Ausgenommen sind Gebäude in Wasser- und Naturschutzgebieten. „Ein weiser Erlass“, meint SPD-Landtagsabgeordneter Thomas Eiskirch. Angesichts der Fülle der Kanalprüfungen und Folgearbeiten sei es in einer Stadt wie Bochum kaum zu schaffen, die Untersuchungen bis 2015 abzuschließen. „Viele Eigentümer würden die Aufträge erst auf den letzten Drücker vergeben. Die Preise könnten in Wucherdimensionen steigen. Unseriöse Anbieter, die jetzt schon am Markt auftreten, hätten Hochkonjunktur“, warnt Thomas Eiskirch. Er empfiehlt der SPD-Ratsfraktion, der Landesinitiative zu folgen und - so sieht es der Erlass vor - bis zum Frühjahr einen entsprechenden Antrag im Rat einzubringen: Grundlage für eine Satzung, in der die Stadt nicht nur die Fristen, sondern auch die Regularien der Dichtheitsprüfungen festlegen würde.

Die SPD vor Ort signalisiert bereits Zustimmung. „Wir werden uns den Landeserlass und dessen Möglichkeiten genau anschauen. Sollten sich Verbesserungen und Erleichterungen für die Bürger ergeben, werden wir uns für eine Fristverlängerung stark machen“, erklärt Karsten Ortmann, Sprecher der SPD-Fraktion.

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Von DerWesten

In der Stadtverwaltung ist der Erlass derweil noch kein Thema. Zwar hat es aufgrund einer Presseveröffentlichung der SPD kurz vor Weihnachten erste Anfragen von Hauseigentümern gegeben. „Wir können uns derzeit aber nur auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Die sehen als Frist für die Dichtheitsprüfungen das Jahr 2015 vor“, bekräftigt Stadtsprecher Thomas Sprenger. Dabei gebe derzeit nur eine Ausnahme: „Wenn für bestimmte Straßen in den nächsten Jahren Kanalerneuerungen fest eingeplant sind, können die privaten Kanalprüfungen über 2015 hinaus aufgeschoben werden. Alles andere wäre ja auch widersinnig. Allerdings bedarf es dafür stets einer eigenen Satzung für die entsprechenden Straßen oder Bezirke.“

Ob bis 2015 oder 2023: Der Leitungs-Check darf nur von „zugelassenen Sachkundigen“ vorgenommen werden. Eine Liste der zertifizierten Betriebe ist u.a. im Internetportal des Landesamtes für Umweltschutz (lanuv.nrw.de) abzurufen. Die Verwaltung spricht von Kosten von 300 bis 500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Was bei einer Sanierung der Wasserleitung auf die Eigentümer zukommt, mag die Stadt nicht beziffern. „Das ist u.a. von der Länge und Zugänglichkeit abhängig.“

In jedem Fall sei es „ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen und mehrere Angebote einzuholen“. Im Rathaus stehen Mitarbeiter des Tiefbauamtes für Einzel- und auch Gruppenberatungen (ab 30 Eigentümern) zur Verfügung.

Ruinöse Finanzforderungen sollen abgefedert werden. MdL Thomas Eiskirch: „Die kfw-Bank hat ein Kreditprogramm zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen und zu deren Sanierung aufgelegt.“