Bochum. .
Für Schläge gegen seine ehemalige Lebensgefährtin (20) und seine damals sieben Monate alte Tochter ist am Donnerstag ein 30-jähriger Bochumer verurteilt worden.
Nüchtern sei der Angeklagte „nett und freundlich“, sagte Amtsgerichtsdirektorin Rita Finke-Gross. Wenn er aber Alkohol trinke, würde er „unberechenbar und aggressiv“. Am 21. Juli war das mal wieder der Fall: Er schlug seine Ex-Lebensgefährtin (20), während sie die gemeinsame sieben Monate alte Tochter im Arm hielt. Dafür wurde er am Donnerstag zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Die Ohrfeige ins Gesicht der Frau war so heftig, dass die Hand bis zum Kopf des Kindes durchschlug. Die Kleine erlitt einen Bluterguss. Als die Mutter ihr Kind abgelegt hatte und zurückschlug, wurde sie vom Kindesvater mit der Faust aufs Auge geschlagen und gegen den Rücken und Oberkörper getreten. Sie erlitt unter anderem eine schmerzhafte Nasenprellung.
Bisher nichts Gescheites zustande gebracht
Der Angeklagte hat im Leben bisher nichts Gescheites zustande gebracht. Obwohl er genug Intelligenz besitzt, hat er keinen Beruf und schon seit langem keine Arbeit. Dafür trinkt er im Übermaß Alkohol. In der Jugend fing das schon an. „Das erste Mal war ich besoffen durch Bier und Mon Chéri.“ Am 21. Juni war er wieder blau. Er ging in die Bochumer Wohnung der Frau und des Kindes, wo er selbst nicht wohnte, geriet in Streit - und rastete aus.
Schon mehrfach saß er im Gefängnis. Einmal sogar wegen Brandstiftung. Als er zuletzt im Jahr 2008 frei kam, griff er sofort wieder zur Flasche. „Ich habe mir auf die Entlassung ein Bier getrunken.“ Später kamen auch „Schnaps und Ähnliches“ hinzu. Er hatte bereits einmal eine gerichtlich angeordnete Zwangstherapie gemacht. Es war vergeudetes Geld, weil er weiter trank. Die Richterin ordnete jetzt keine weitere Therapie an, weil der Täter seine Sucht herunterspielt. „Da die Krankheitseinsicht nicht vorhanden ist, kann die Krankheit auch nicht behandelt werden“, sagte sie.
Gewaltschutzgesetz: Angeklagter darf sich der Frau nicht mehr nähern
Die Attacke auf die Frau und seine kleine Tochter täten ihm sehr leid, betonte der Angeklagte. „Ich liebe meine Tochter über alles.“ Der Sta0atsanwalt hielt ihm aber vor: Wenn er das Kind so liebe, warum hätte er dann nicht spätestens nach diesem schlimmen Vorfall dem Alkohol abgeschworen? Da senkte der 30-Jährige den Kopf und wusste nichts zu sagen. Bereits wenige Tage nach der Tat hatte das Gericht ihm mit dem Gewaltschutzgesetz verboten, sich der Frau und ihrer Wohnung zu nähern.
Sollte die Haftstrafe vom Donnerstag rechtskräftig werden, droht auch die Vollstreckung von weiteren acht Monaten Haft. Die waren wegen einer früheren Straftat (Bedrohung, versuchter Diebstahl) bisher zur Bewährung ausgesetzt. Die damals als Auflage verhängten 80 Sozialstunden hat er bis heute nicht abgearbeitet.