Wenn die neue Winterreifenverordnung in wenigen Tagen in Kraft tritt – die für sämtliche Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw und auch Motorräder gilt – dürfte die Polizei bei ihren regelmäßigen Kontrollen vor allem bei den Reifen noch genauer hinschauen. Die neue Verordnung beschreibt erstmals konkret die Straßenverhältnisse, bei denen Winterreifen zwingend erforderlich sind, nämlich Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Die Bußgeldregelung sieht jetzt folgendermaßen aus: Es werden bei Fahrten bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen 20 Euro erhoben. Wer zusätzlich eine Verkehrsgefährdung begeht, dem droht ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.