Bochum. .

Sechs Monate hatte ein 39-jähriger Bochumer in U-Haft gesessen, weil er ein damals zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Er wurde am Mittwoch aber von diesem Vorwurf freigesprochen.

Nach sechs Monaten U-Haft hat das Landgericht am Mittwoch einen 39-jährigen Bochumer von einem sehr schweren Vorwurf freigesprochen. Die Staatsanwältin war überzeugt, dass der Bochumer im Jahr 2005 die damals zwölfjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin im Kinderzimmer in Bochum vergewaltigt habe. Beim Fernsehgucken soll er mit dem Kind erst gekäbbelt und sie dann sehr schwer missbraucht haben.

Der Angeklagte weist das zurück. Erst in diesem Jahr hatte die heute 17-Jährige ihn angezeigt. Ihre Mutter lebt schon seit langem nicht mehr mit ihm zusammen. Er ist vorbestraft, hat keinen Job und sehr große Suchtprobleme.

Richter hatten keine sichere Überzeugung

Die 8. Strafkammer hatte zu viele Zweifel an der Aussage der 17-Jährigen. Es gebe Widersprüchlichkeiten. Außerdem habe sie schon einmal in anderer Sache „Lügengeschichten“ erfunden und erzählt. Man habe, so Richter Peter Löffler, „nicht die sichere Überzeugung gewonnen“, dass der Mann schuldig sei.

Verurteilt wurde er trotzdem, wegen eines weiteren Vorwurfs. Laut Urteil hatte er im vorigen Januar einem Bekannten ins Gesicht geschlagen. Strafe: Sechs Monate Haft ohne Bewährung. Diese Strafe hat er praktisch aber bereits verbüßt, weil die U-Haft angerechnet wird. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft als Gesamtstrafe gefordert.