Bochum. .

Ein schwerer sexueller Missbrauch nach K.o.-Tropfen war nicht beweisbar, wohl aber eine Nazi-Pöbelei auf offener Straße. Deshalb wurde ein 34-jähriger Bochumer am Mittwoch zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 50 Sozialstunden verurteilt.

Ein 34-jähriger Bochumer ist am Mittwoch vom Vorwurf, mit einer guten Freundin (21) den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben, während sie geschlafen habe, freigesprochen worden. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Zeugin bewusst gelogen hat“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher. Das Schöffengericht entschied aber nach dem ehernen Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Dieser hatte beteuert, dass die 21-Jährige es doch auch gewollt habe.

In der Anklage war sogar von K.o.-Tropfen die Rede, die der Mann der Frau vor dem Vorfall heimlich eingeflößt habe - ein Schlafmittel mit dem Wirkstoff „Midazolam“. Das wurde nachher im Blut und Urin der Frau festgestellt. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass ein Arzt ihr dieses Mittel verabreicht hatte. An ihn hatte sich die Frau nach dem Vorfall gewandt.

Am Tattag im August 2009 hatten die beiden in der Wohnung der 21-Jährigen sehr viel Speed konsumiert und waren im selben Bett eingeschlafen. Das soll der Mann sexuell ausgenutzt, zumal er vorher auch sexuelle Macho-Sprüche über die Frau losgelassen hatte. Die Aussage der Frau war aber wegen der Drogen damals nicht sicher genug, um einen Schuldspruch zu stützen.

Staatsanwalt hiet dem Angeklagten die Greueltaten der Nazis vor

Verurteilt wurde der vorbestrafte Hilfsarbeiter dennoch: fünf Monate Haft auf Bewährung und 50 Sozialstunden.Im vorigen Mai hatte er auf einem Spielplatz im betrunkenen Zustand Nazi-Grüße gegrölt. Danach pöbelte er einen Passanten antisemitisch an und schlug auf ihn ein. Das bestritt der Angeklagte auch nicht.

Der Staatsanwalt redete ihm tief ins Gewissen, indem er ihm die Gräueltaten der Nazis ganz konkret vorhielt. Vor diesem Hintergrund habe sich der Angeklagte „idiotisch“ verhalten.