Bochum. .

Ein 34-jähriger Bochumer soll im Sommer 2009 eine damals gute Freundin (21) sexuell missbraucht haben, sle sie schlief. In der Anklage ist sogar von K.o.-Tropfen die Rede.

War es freiwilliger Sex - oder ein sexueller Missbrauch im Schlaf? Die Frage klärt seit Montag das Schöffengericht auf. Laut Anklage soll ein 34-jähriger Mann im August 2009 einer damals guten Freundin (21) in ihrer Wohnung in Bochum K.o.-Tropfen eingeflößt und dann mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Der Bochumer ließ diesen Vorwurf über seinen Verteidiger Henry Alternberg zurückweisen. Die 21-Jährige bekräftigte ihn aber. Sie sei damals im Bett ihres verdunkelten Schlafzimmers aufgewacht und habe den Angeklagten auf sich liegen sehen. Sie habe keine Hose mehr angehabt, obwohl sie mit Schlafanzug ins Bett gegangen sei. Die Spuren waren für sie eindeutig. Dann habe sie den 34-Jährigen aus der Wohnung geworfen. Er habe noch gesagt, dass sie das doch auch gewollt habe. Sie habe geantwortet: „Ich war am Schlafen - was soll ich da gewollt haben?“

Mit dem Angeklagten hatte sie in der Nacht zuvor die Droge „Speed“ konsumiert. Reichlich. Am Morgen legten sich beide dann in ihr Bett. Er habe öfter bei ihr übernachtet, sagte sie. Aber nur als guter Freund. Sex habe sie nicht gewollt.

Zeugin ist wegen falscher Verdächtigung vorbelastet

Der Prozessausgang ist offen. Die Frau war schon einmal als Jugendliche wegen falscher Verdächtigung bestraft worden, weil sie jemanden zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Aber sagt sie deshalb auch diesmal wieder die Unwahrheit? Immerhin ging sie nach dem Vorfall eine Zeit lang in der Psychiatrie.

Der Vorwurf der K.o-Tropfen ist aber mittlerweile wohl vom Tisch. Grund: Das in ihrem Blut gefundene Mittel (Benzodiazepan) kann auch von dem Notarzt, an den sie sich damals nach der Nacht gewandt hatte, verabreicht worden sein. Zur Beruhigung.

Einen weiteren Vorwurf gab der Angeklagte aber zu: Betrunken auf der Straße diverse Nazi-Grüße geäußert zu haben. - Am 1. Dezember geht der Prozess weiter.