Bochum. Nach einer blutigen Rache-Attacke auf seinen Cousin (44) hat das Landgericht Bochum am Montag einen Messerstecher (38) wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Mehr noch: Die Richter halten den wegen einer "schweren seelischen Abartigkeit" vermindert schuldfähigen Mann für allgemeingefährlich und unberechenbar; deshalb wiesen sie ihn parallel zur Haft auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein. „Es kann jeden treffen”, sagte Richter Johannes Kirfel mit Blick auf potenzielle Opfer.
Klinge bohrte sich acht Zentimeter in die Brust
Der Täter hatte am 12. Februar 2009 in Herne seinem Cousin zweimal ein Messer in die Brust gerammt; einmal acht Zentimeter tief. Nur wegen einer dicken Fettschicht überlebte das Opfer. Der Täter wollte sich dafür rächen, dass er von seinem Cousin als Kind sexuell missbraucht worden sei. Als er im Januar 2009 vom Missbrauch und Mord an einem Mädchen in der Zeitung gelesen hatte, kamen seine Gedanken an damals wieder hoch - und er beschloss, den Cousin zu töten. Er gab dies vor Gericht auch so zu. Bei der Tat hatte er mehrere weitere Waffen dabei gehabt, auch ein Beil.
Fehleinschätzung der Gutachter und der Justiz
Der Herner war wegen Gewalt mehrfach vorbestraft. Zuletzt war er 2007 von derselben Strafkammer wie jetzt wegen einer kleineren Messerattacke zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals hatten psychiatrische und psychologische Gutachter und die Richter eine positive Sozialprognose gestellt. Das war ein Irrtum. Richter Kirfel: „Alle, die damals in der Verantwortung standen, haben Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist.”
"Im Nachhinein ist man schlauer"
Beim Urteil 2007 habe man einige Fakten über den Gewalttäter noch nicht gewusst, so etwa die "abnorme Erlebnisverarbeitung" in dem Missbrauchsfall. "Dass es damals in ihm brodelte, war uns nicht bekannt." Und: "Im Nachhinein ist man schlauer." Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte früher wirklich missbraucht worden war.