Vermieter können sich laut Haus & Grund so vor Mietausfällen schützen - Timurs Melamuds: „In der Mietbescheinigung für die ARGE erteilt der Hartz-IV-Mieter schriftlich sein Einverständnis, dass die Kosten für die Unterkunft von der Arbeitsgemeinschaften direkt an den Eigentümer überwiesen werden.“ Jedem ehrlichen Wohnungsinteressenten könne es letztlich egal sein, ob die Miete von der Behörde oder auf Umwegen vom Mieter gezahlt wird. „Weigert sich ein Hartz-IV-Kunde, dem zuzustimmen, sollte der Eigentümer noch einmal darüber nachdenken, ob er das Mietverhältnis eingeht.“