Eine Bochumerin und ihre sechsjährige Tochter, die von Hartz IV leben, haben in einer Mietstreitigkeit mit der Arge vor dem Sozialgericht Recht bekommen.

Die Bochumer Arge muss für eine Hartz IV-Empfängerin eine teurere Mietwohnung bezahlen, weil die alte von Schimmel befallen war. Das urteilte jetzt das zuständige Sozialgericht in Dortmund. Die arbeitslose Frau war ohne Genehmigung der Arge umgezogen, weil ihre Tochter (6) durch den Schimmel krank geworden war. Die Arge zahlte aber weiter nur die bisherige, niedrigere Miete nicht, weil die Frau sich bei ihr vorher keine Genehmigung eingeholt habe.

Das spiele hier aber keine Rolle, meinten die Richter. Sie sahen eine Gesundheitsgefährdung der Klägerinnen. Das habe einen Umzug notwendig gemacht. Deshalb müsse die Arge die Kosten der teureren Unterkunft bis zur angemessenen Kaltmiete in Bochum für zwei Personen von 292,20 Euro zahlen.

Az.: S 31 AS 317/08