Bochum..

Rund 4500 Schüler im Bereich des VRR erhalten kein Schoko-Ticket mehr. Grund ist eine Einschränkung des Berechtigtenkreises sowie die Reduzierung der Altersgrenze. Dagegen protestieren die Schüler eines Weiterbildungskollegs in Bochum.

Denise ist verzweifelt: „Ich will ja einen Abschluss machen, aber die Kosten sind einfach erdrückend“, klagt die 22-Jährige. 559 Euro Bafög bezieht sie monatlich. Davon gehen 340 Euro für die Miete und 70 Euro an laufenden Kosten ab, rechnet Denise vor. Von den restlichen 149 Euro zahlt sie derzeit noch 27,65 Euro für ihr Schoko-Ticket, so dass ihr 121,35 Euro zum Leben bleiben. Das ist nicht besonders viel, doch ab November könnte es noch deutlich weniger sein

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Demnach sind Schüler von Weiterbildungseinrichtungen, zu denen auch die Volkshochschulen zählen, ausdrücklich von einer Fahrkostenerstattung (abzüglich einer Selbstbeteiligung von 27,65 Euro beim Schoko-Ticket) ausgenommen. Die bisherige Anspruchsberechtigung für Schüler, die ihren Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen, basierte somit nur auf einer Kulanzregelung des VRR, die es in benachbarten Verkehrsverbünden nicht gab.

Alternative: das teurere Young-Ticket Plus

Als einzigen Ausweg aus diesem Dilemma sehen die Bochumer Landtagsabgeordneten der SPD, Carina Gödecke und Serdar Yüksel, eine Gesetzesänderung, um die Schüler „nicht weiter der Beliebigkeit auszusetzen“, so Gödecke. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im September auf den Weg gebracht. Eine „Riesensauerei“ findet Gödecke die Entscheidung des VRR-Verwaltungsrats. Doch das hilft den Schülern, die eine Unterschriftensammlung übergaben, derzeit recht wenig, sie drängen auf eine „zeitnahe Lösung“, wie Vera Seidl, Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) des Ottilie-Schoenewald-Kollegs, betonte.

Denise müsste in Zukunft zum Beispiel ein Young-Ticket Plus, Preisstufe B, kaufen, das monatlich mit 54,06 Euro zu Buche schlägt. Dann blieben ihr weniger als 95 Euro zum Leben und sie müsste darüber nachdenken, die Schule zu verlassen. „Wenn ich abbreche“, sagt sie, „dürfte ich erst mal Hartz IV beantragen.“