Die Sterbekasse darf jetzt keine Neuverträge mehr abschließen. Sie verwaltet nur den aktuellen Versicherungsbestand. Die Ansprüche auf das versicherte Sterbegeld können, so der neue Vorstand, „trotz der nach wie vor angespannten Lage im Versicherungsfall vollständig ausgezahlt werden.“ Die Bonuszahlungen jedoch seien „nahezu vollständig“ den Aktivitäten des Angeklagten „zum Opfer gefallen“.