Bochum. .
Nach der Tonnen-Nullnummer an der Hattinger Straße: Die Stadt erwägt, auf Änderungsbescheide zu verzichten, wenn für den Bürger keine Änderung erfolgt.
Macht es für die Stadt Sinn, Änderungsbescheide zu verschicken, obwohl sich für die Adressaten nichts ändert? „Wir denken über diese Frage nach“, sagt Sprecher Thomas Sprenger. Anlass: der WAZ-Bericht über Ernst Porck.
Der Diplom-Ingenieur wunderte, genauer: ärgerte sich in diesen Tagen über ein Schreiben des Steueramtes. Die Behörde teilt darin die neu berechnete Jahresabfallgebühr für sein Wohnhaus an der Hattinger Straße mit. „Bisher: 1.438,35 Euro; neu: 1.438, 35 Euro; Differenz in Euro: 0,00.“
Grund für den Bescheid: Einem - so vermutet Porck - „beschäftigungsarmen“ USB-Mitarbeiter war nach über 30 Jahren aufgefallen, dass das Mehrfamilienhaus nicht über eine 240-, sondern zwei 120-Liter-Mülltonnen verfügt. Zwar ändern sich die Abfallgebühren dadurch nicht. „Dafür wird mit solch unsinnigen Vorgängen der Amtsschimmel auf Trab gebracht. Das in einer Stadt, die zum Sparen gezwungen ist“, zürnt der Bochumer.
Die Kritik am USB lässt Stadtsprecher Thomas Sprenger nicht gelten. „Die Abfallbehälter im gesamten Stadtgebiet werden vom USB regelmäßig überprüft. Der Abgleich ist wichtig, um stets aktuelle Bestandsdaten zu haben.“ Gibt es bei Zahl und Größe der Tonnen Unterschiede zwischen Soll und Ist, wird das Steueramt informiert. Dort wird automatisch ein Änderungsbescheid an die Hausbesitzer auf den Weg geschickt.
„Wir denken nun über eine pragmatischere Lösung nach“, erklärt Sprenger. Denkbar sei, dass die Stadt auf einen Änderungsbescheid verzichtet, wenn - wie bei Ernst Porck - die Gebühren gleich bleiben. Die Mitteilung könnte in diesen Fällen mit dem regulären Jahresbescheid erfolgen.