Bochum. .
Am Mittwochnachmittag (13. Oktober) werden drei Richterinnen der 6. Strafkammer entscheiden, ob der Befangenheitsantrag der Verteidigung im Bochumer Prozess zum Fußball-Wettskandal berechtigt ist oder nicht.
Drei Verteidiger haben am ersten Prozesstag am 6. Oktober die komplette 13. Strafkammer, die den Prozess leitet, „wegen Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt. Sowohl die Richter als auch die Rechtsanwälte tauschten danach Stellungnahmen und Begründungen aus. Die Entscheidung über den Antrag wird spätestens am zweiten Prozesstag am kommenden Donnerstag (14. Oktober) bekannt gegeben.