Bochum. Nun ist es amtlich: Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner muss erneut vor Gericht. Das bestätigte der Bochumer Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert. Rösner wird der Besitz von sieben Gramm Heroin vorgeworfen. Er war in seiner Zelle mit Rauschgift erwischt worden.

Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner (52) muss erneut vor Gericht. Wie der Bochumer Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert am Mittwoch auf Anfrage der WAZ sagte, wird Rösner der Besitz von sieben Gramm Heroin vorgeworfen.

Der Schwerverbrecher war am 25. März 2009 bei einer Routinekontrolle in seiner Bochumer Zelle mit dem Rauschgift erwischt worden. „Er saß am Tisch und portionierte Heroin”, berichtete JVA-Leiter Henning Köster.

Zunächst Haft noch bis 2016

Rösner sitzt wegen des Geiseldramas 1988, bei dem nach einem Banküberfall auf der Flucht zwei Menschen erschossen wurden, eine lebenslange Haftstrafe ab. Seine früheste Haftentlassung ist auf den 27. Februar 2016 datiert. Für die Zeit danach wurde vom damaligen Gericht auch die Sicherungsverwahrung angeordnet - Haft auf unbestimmte Zeit.

Sollte Rösner jetzt wegen des Heroins in der Zelle erneut verurteilt werden, droht ihm eine Verlängerung seiner Haft um mindestens ein Jahr. Gleichzeitig könnte eine erneute Verurteilung auch seine Chancen, dass nach Ablauf der regulären Haftstrafe die anschließende Vollstreckung der Sicherungsverwahrung auf Bewährung ausgesetzt wird, erheblich verschlechtern.

Prozess wohl im Juni

Rösner ist jetzt vor dem Bochumer Schöffengericht angeklagt. Der Prozess wird voraussichtlch im Juni stattfinden, hieß es im Gericht.

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