Bochum. .

Ein 40-jähriger Bochumer hat am Mittwoch seine zweite jahrelange Gefängnisstrafe erhalten. Diesmal wegen Kindesmissbrauchs: fünfeinhalb Jahre Haft.

Acht Jahre hatte der 40-jährige Bochumer bereits einmal im Gefängnis gesessen, wegen erpresserischen Menschenraubs. Am Mittwoch wurde er erneut verurteilt. Weil er nach der Haftentlassung Ende 2000 die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in mindestens 30 Fällen sexuell missbraucht hatte, verhängte die 3. Strafkammer weitere fünfeinhalb Jahre Haft. Großteils waren die Übergriffe ganz besonders schwerwiegend. Außerdem hatte der Täter die Kindesmutter mehrfach geschlagen und bedroht.

Kennengelernt hatte er die Kindesmutter bei einem Hafturlaub. Als er freikam, zog er mit ihr und ihrer Tochter zusammen. Ab 2002 nutzte er das für seine sexuellen Interessen aus - über mehrere Jahre hinweg. Am Anfang des Martyriums war das Opfer gerade einmal sechs Jahre alt. Heute ist das Mädchen 14 Jahre. Erst im Mai 2009 hatte es sich offenbart.

Die damalige Lebensgefährtin „systematisch mit der eigenen Tochter betrogen“

Der Täter, so Richter Johannes Kirfel, habe „nicht nur das Vertrauen des Mädchens massiv enttäuscht“, sondern auch seine damalige Lebensgefährtin, die trotz seines Vorlebens mit ihm zusammengelebt habe, „systematisch mit der eigenen Tochter betrogen“. Der Missbrauch habe „zum traurigen Alltag“ des Mädchens gehört.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte alles bestritten. Zwangsläufig musste die 14-Jährige vor Gericht alles noch einmal erzählen. Das fiel ihr äußerst schwer. „Für einige Mädchen bleibt es eine Tortur, hier auszusagen“, sagte Kirfel. Erst nach der ersten Vernehmung hatte der Angeklagte die Verbrechen doch zugegeben.

Spektakuläre Geiselnahme

1992 hatte er mit einem Mittäter einen damals 33-jährigen Gärtner der Bochumer Stadtwerke entführt, in eine alte dunkle Werkshalle eingekerkert und für sein Leben von dessen Arbeitgeber zehn Millionen Mark zu erpressen versucht. Das klappte nicht. Die Geisel wurde nach zwei Tagen befreit. Acht Jahre saß der damals 22-Jährige dafür ab. Im jetzigen Prozess sagte ein Psychologe, dass der Täter genauso aus dem Vollzug herausgekommen sei wie er hineingegangen sei. Kriminell.

Der Richter sagte, dass dem Täter im Falle einer weiteren Straftat die Sicherungsverwahrung drohe.