Bochum. .

Wegen 62 Fahrten ohne Führerschein ist ein Bochumer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Auf seine Ex-Lebensgefährtin dürfte ein Einkaufsleiter (39) aus Bochum gar nicht gut zu sprechen sein. Im März 2009 hatte sie die Polizei angerufen, weil sie fürchtete, dass ihr Ex alkoholisiert am Autosteuer saß - und das gemeinsame Kind dabei hatte. Als die Polizei ihn anhielt, war er zwar stocknüchtern. Doch die Beamten fanden bei dieser Gelegenheit heraus, dass er bereits im Herbst 2007 in seinem Job („Ich bin viel unterwegs“) wochenlang ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Diese hatte er für ein Jahr verloren, weil er einmal alkoholiert am Steuer gesessen hatte. Das Verbot hatter er aber skrupellos ignoriert.

Am Montag (13. September) wurde er zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, einem Monat Fahrverbot und zur Zahlung von 300 Euro verurteilt - wegen 62 Fahrten ohne „Fleppe“.