Mittlerweile lässt sich Grieswald gegenüber der ARGE von einer Anwältin für Sozialrecht vertreten. Der Grund: Die Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit. Grieswald möchte, dass die Zielvorgaben wenigstens ungefähr seinem Tätigungsfeld entsprechen. „Ich bin bereit Abstriche zu machen“, erklärt er, „aber die ARGE will diesen Punkt am liebsten ganz offen lassen“. Der Grund ist für ihn klar: Dann könnten sie mit ihm machen, was sie wollten. Mit Berufung auf das Bundessozialgericht ist seine entsprechende Klage nun vor dem Arbeitsgericht Dortmund abgewiesen worden. „Das kommt einer Entmündigung gleich“, sein Kommentar.