Trotz Finanzdesaster und Haushaltssperre geht die Stadt Bochum davon aus, dass sie weiterhin für sogenannte rentierliche Maßnahmen Kredite aufnehmen kann. Dazu zählen etwa Kanalbaumaßnahmen, der Eigenanteil am Bau des Justizzentrums, am Ausbau der A 40 oder des BioMedizinParks. Vom Prinzip her gilt: Was baulich angefangen wurde, muss zu Ende geführt werden, damit keine Bauruinen entstehen. Hinzu kommen die unrentierlichen Maßnahmen: Das sind u.a. Investitionen, um gesetzliche Pflichtaufgaben zu erfüllen, städtische Vermögenssubstanz zu sichern oder um Fördermittel nicht verfallen zu lassen. Dazu reicht die Prioritätenskala von 1 (höchste Priorität) bis 3 (wünschenswert). Für diese unrentierlichen Maßnahmen hat die Stadt eine Kreditlinie von 14,5 Millionen Euro errechnet.