Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Brüdern (11, 14) hat das Landgericht am Dienstag einen 33-jährigen Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der arbeitslose Industriemechaniker ist bereits zweimal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Zuletzt, bis Sommer 2008, hatte er eine dreijährige Haftstrafe verbüßt. Richter Johannes Kirfel meinte jetzt, dass bei weiteren Übergriffen die Sicherungsverwahrung droht.
Der Angeklagte, ein Berliner, hatte eine ganz besonders perfide Art des Missbrauchs begangen. Zusammen mit einem Komplizen (19) aus Bochum, den er in einem Internetchat kennengelernt hatte, überlegte er sich im vergangenen Herbst, wie man zwei Bochumer Brüder (11, 14) zu sexuellen Handlungen zwingen und dann Aufnahmen davon machen kann. Der 19-Jährige brachte den 14-jährigen Jungen, einen Bekannten, mit einer äußerst boshaften Lüge zunächst dazu, sich von ihm einmal missbrauchen zu lassen. Das filmte der Täter. Tatort war seine Wohnung. Danach erpresste er sein Opfer, dass er die Aufnahmen auf der Internetseite SchülerVZ veröffentlichen würde, falls er sich weigern sollte, weitere sexuelle Übergriffe über sich ergehen zu lassen. Auch der kleine Bruder des Opfers wurde missbraucht. Im Urteil stehen insgesamt elf Vorfälle.
„Es ist ein Irrglaube zu sagen: ein Pädophiler ist krank.“
Der Berliner gab für die jeweiligen Missbrauchstaten konkrete Anweisungen und ließ sich die Aufnahmen zusenden. Er war der Mann im Hintergrund. Bei seiner Festnahme im März fand die Polizei kinderpornografisches Material bei ihm.
Er war geständig und voll schuldfähig. Richter Kirfel: „Es ist ein Irrglaube zu sagen: Ein Pädophiler ist krank.“ Das seien nur die wenigsten.
Die Staatsanwältin hatte sieben Jahre Haft gefordert.