Stadtkämmerer Busch beruft sich darauf, dass die Kreditaufnahme in Schweizer Franken durch eine Entscheidung des Rates abgesichert sei. Die entsprechende Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement mit der darin enthaltenen Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken sei am 13. Dezember 2007 vom Rat beschlossen worden. Sinn dieser Kreditaufnahme sei es, von den auf Dauer und im Durchschnitt deutlich niedrigeren Schweizer Zinsen zu profitieren. Auch die Neufassung der Richtlinie vom 17. Dezember 2009 decke dies.