Bochum. .
Wenn Google demnächst auch deutsche Straßen und Häuser, Plätze und Szenen der Städte zur Schau stellen wird, dann ist Bochum von Anfang an mit dabei.
Wohl im November soll „Google Street View“ an den Start gehen, mit Bildern, die Internetnutzern weltweit zunächst die 20 größten deutschen Städte vorführen - also auch Bochum. Datenschützer sind alles andere als begeistert. Sie befürchten Eingriffe in die Privatsphäre.
Experten aus Bochum raten Bürgern, egal ob Mieter oder Eigentümer, sich bei Missfallen zu wehren und Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten und Bilder einzulegen, damit diese unkenntlich gemacht werden. Die Verbraucherzentrale, der Mieterbund und der Haus- und Grundeigentümerverein haben Widerspruchsformulare entworfen, die Bürger ausfüllen und zu Google senden können. Montag beginnt laut Google eine vierwöchige Frist, innerhalb derer die Widersprüche eingereicht werden können. „Ich gehe davon aus, dass man sich auch danach noch gegen die Bilder wehren kann“, sagt Erwin Köhler, Geschäftsführer des Haus- und Grundeigentümervereins Bochum. Eine grundsätzliche Empfehlung dazu, ob ein Widerspruch angebracht ist, mag er nicht abgeben: „Das muss jeder selbst entscheiden.“ Köhler geht aber davon aus, dass nicht viele Bürger gegen Street View vorgehen werden: „Viele werden den Aufwand scheuen.“
„Ich empfehle allen Eigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten oder ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet werden, Widerspruch einzulegen“, sagt der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, ganz deutlich. Unter der Adresse www.mieterbund.de steht ein vorgefertigtes Schreiben zum Download bereit.
Bei der Stadt Bochum sieht man eher Google als die Verwaltung in der Pflicht, die Bürger über das neue Angebot zu informieren. Laut Stadtsprecher Thomas Sprenger hat Google die Stadt am Montag darüber informiert, dass Bochum zu den ersten 20 deutschen Städten gehört, die bei Street View gezeigt werden.
Im April hatte sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit der Frage befasst, ob die Stadt durch eine Sondernutzungsgebühr Geld für das Abfilmen der Straßen verlangen könne. 18 000 Euro hätte der Kämmerer für die 900 Straßenkilometer einnehmen können. Andere Städte - Ratingen zum Beispiel - wollten dies durchsetzen. Da waren Bochums Straßen aber längst gefilmt, das Google-Auto war schon 2008 unterwegs.