Bochum. .
Im Konflikt um den Lückenschluss der A44 hat sich das Bundesverwaltungsgericht zwei Stunden mit einem Vogel beschäftigt. Das seltene Tier nistet genau dort, wo das Land die Querspange bauen möchte. Am 9. Juni will das Gericht seine Entscheidung verkünden.
Geschlagene zwei Stunden hörten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter vergangenen Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht aufmerksam zu. Der Zeuge, die Wasserralle (Rallus aquaticus) meldete sich gar mit seinem typischen Balzruf, dem Quieken eines Hausschweins nicht unähnlich – vernehmlich im Gerichtssaal zu Wort, vom Band natürlich. Der seltene Vogel nistet genau dort, wo das Land die Querspange, das umstrittene Stückchen A 44, in Laer bauen möchte.
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Gerichtserfahren hatten die Kläger aus den Reihen der DüBoDo-Initiative den Artenschutz zu einem wichtigen Baustein ihrer Strategie erklärt. Von den 13 Klägern waren acht persönlich anwesend, darunter natürlich die beiden Sprecher, Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt und Eckhard Stratmann-Mertens. Letzterer verbreitet jetzt gar so etwas wie Optimismus: „Ich habe den Eindruck, dass hier noch einiges möglich ist.“ Die Kläger hatten sich in ihrem Widerstand außer auf den Artenschutz insbesondere auf die Verkehrsprognosen der Planer bezogen.
Czapracki-Mohnhaupt: „Wir haben es geschafft, die Sachverständigen des Landes in erheblichen Punkten in die Enge zu treiben.“ Das Gericht habe sich immer wieder zu Zwischenberatungen zurück gezogen und insbesondere an die Vertreter des Landes neue Fragen zum Planfeststellungsverfahren der Trasse in Laer gehabt.
Da half die Wasserralle womöglich den Klägern ein wenig. Der Gutachter des Landes war fünf Mal vor Ort an der Höfestraße und gab an, die Ralle sei verschwunden. Doch die Kläger konterten. Ihr Vogelspezialist besuchte das Habitat des Vogels elf Mal und konnte genau (mit charakteristischem) Balzruf, angeben, wann er zugegen war. Übrigens schreibt das in Fachkreisen wohlbekannte „Garniel-Gutachten“ vor, dass an genau acht Tagen das Tier aufgesucht werden müsse. „Da hat das Land nachbessern müssen“, so Stratmann-Mertens.
Die DüBoDo-Gegner wollen noch kein Resümee ihres bald 15-jährigen Widerstand gegen die „Bochumer Lösung“ ziehen. Ganz gleich wie die Richter in Leipzig entscheiden. Ein großes Sommerfest soll es in jedem Fall geben. „Schließlich haben wir ein ganzes Stück zur öffentlichen Meinungsbildung beigetragen“, so die beiden Sprecher.
Am 9. Juni will das Gericht die Entscheidung verkünden.