Bochum. .
Ein 28-jähriger Bochumer, der ein Graffito an eine S-Bahn-Brücke in Langendreer gesprüht hatte, ist am Donnerstag vom Schöffengericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ohne Bewährung.
Der Mann hatte bereits am 21. Juni 2008 mit rotem Lack einen Vogel an die Wand gesprüht. Damals, sagte er vor Gericht, sei er „ziemlich betrunken“ gewesen. Die Tat habe er „erst richtig wahrgenommen, als ich aus der Ausnüchterungszelle rausgekommen bin. Fünf Bier sind eindeutig zu viel für mich.“ Erst tags darauf habe er gesehen, was passiert sei. Die Täterschaft stritt er aber nicht ab.
Der arbeitslose Mann, der wegen geistiger Störungen infolge von Drogenkonsum unter Betreuung steht, war wegen Raubes vorbestraft. Zudem war er nicht therapiebereit. „Wir konnten ihm keine günstige Prognose geben“, sagte Richter Werner Pattard. In der Berufung hat der Angeklagte aber beste Chancen auf Bewährung.
Angeklagt war er auch deshalb, weil er im März 2009 einer ihm gut bekannten 15-jährigen Schülerin eine Ecstasy-Pille überlassen haben soll. Mindeststrafe für sowas: ein Jahr Haft. Ob sie mal „richtig Party machen“ wolle, soll er sie gefragt haben. „Dann habe ich hier was für dich, aber nicht weitersagen.“ Das bestritt der Angeklagte aber. „Ich kann mir gar nicht vorstellen, ihr sowas zu geben.“ Die 15-Jährige wollte im Prozess zu dieser Sache nichts mehr aussagen. Also wurde der Angeklagte in diesem Punkt freigesprochen.