Bochum. .

Ein Spediteur soll einen seiner damaligen Mitarbeiter mit unerlaubter Mehrarbeit erpresst haben. Das Strafverfahren wurde aber ohne Auflagen eingestellt..

En 51-jähriger Spediteur aus Bochum hat jetzt vor dem Amtsgericht einen Freispruch zweiter Klasse erhalten. Ihm wurde Erpressung vorgeworden. Er soll im vorigen Jahr einen seiner Fahrer, der bereits länger als elf Stunden gearbeitet habe, aufgefordert haben, noch länger zu fahren. Sollte er sich weigern, würde er gefeuert. Der Mitarbeiter habe aber die Polizei gerufen. Außerdem soll der Angeklagte den Fahrer mehrfach zu unvergüteter Mehrarbeit auch nach zehnstündiger Arbeit gedrängt haben.

Der Angeklagte, nicht vorbestraft, war über die Vorwürfe empört: „Nach 20 Jahren Selbstständigkeit ist das ein Debüt, hier vor Gericht auf dieser Art vorstellig werden zu müssen.“ Tatsächlich war die Schuldfrage zweifelhaft. Erstens sind Arbeitszeiten nicht automatisch auch Lenkzeiten. Zweitens habe er, wie er versicherte, den Mitarbeiter sogar extra auf Ruhezeiten hingewiesen. Und drittens erschien jener Mitarbeiter nicht als Zeuge vor Gericht, trotz Ladung. Das könnte auch etwas über seine Ernsthaftigkeit aussagen.

Der Richter stellte das Verfahren ohne jede Auflagen ein - es war wie ein Freispruch zweiter Klasse.