Bochum. .
Obwohl er bereits eine Ladung zu seinem Prozess wegen zwei maskierter Raubüberfälle und eines Einbruchs hatte, brach ein 19-jähriger Bochumer noch einmal in eine Bäckerei ein. Die Strafe: Zwei Jahre und drei Monate Haft. Und die ist jetzt auch rechtskräftig. Denn seine Berufung am Dienstag scheiterte.
Nach einer abgebrühten Serie von Raubüberfällen und Einbrüchen muss ein 19-jähriger Montagehelfer aus Bochum nun wirklich ins Jugendgefängnis. Zwei Jahre und drei Monate, die das Bezirksjugendschöffengericht ihm am 20. Januar verpasst hatte, waren ihm zu viel; er wollte Bewährung. Deshalb ging er am Dienstag in Berufung. Dort sagte ihm Richter Johannes Kirfel zwar auch: „Das war einfach zu viel!“ Er meinte aber die Straftaten, nicht die Strafe. Er habe „nichts anderes im Sinn gehabt, als Straftaten zu begehen“. Mangels Erfolgsaussicht nahm Verteidiger Martin Gentz die Berufung dann sofort zurück.
Zwei Verbrechen an nur einem Tag
Mit tief gesenktem Kopf saß sein Mandant da - energielos und matt. Ganz anders als damals bei seinen Beutezügen. Am 21. Januar 2009, als 18-Jähriger, ging das los. Als Erstes brach er in ein Lotto-Geschäft in Hamme ein. Er warf die Scheibe ein. Weil aber der Alarm losging, flüchtete er. Ohne Beute. Einen Monat später wurde er noch krimineller. Um ein Uhr nachts überfiel er mit einer Sturmhaube maskiert eine Spielhalle in Hamme. Er verprügelte sowohl die Angestellte als auch ihren Freund. Dieser erlitt eine sehr schmerzhafte Schädelprellung durch Faustschläge. Aber wieder machte er keine Beute.
Ladung zum Prozess hat ihn „überhaupt nicht beeindruckt“
Noch am selben Tag, abends, zog er wieder los. Diesmal suchte er maskiert und mit einem Komplizen im Schlepptau ein Internetcafé in Herne heim - und hatte Erfolg. 2350 € Beute raubte er.
Weil ihn ein Opfer nachher identifizierte, bekam er eine Anklage und am 6. November 2009 eine Ladung zum Prozess am 30. November. Trotzdem drehte er am 22. November ein viertes Ding: Er brach in eine Bäckerei in der Bochumer City ein und wurde gefasst. Richter Kirfel: „Viel deutlicher kann man ja nicht zeigen, dass alles einen überhaupt nicht beeindruckt.“