Bochum.

Ein Jugendlicher aus Bochum kann jetzt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel darauf hoffen, neben Kosten für eine mehrtägige Ski-Klassenfahrt nach Südtirol auch die Kosten für zwei einzelne Tage als Vorbereitung in der Skihalle Bottrop erstattet zu bekommen.

Das Gesetz verpflichtet die Arge bisher nur dazu, mehrtägige, also über Nacht dauernde Klassenfahrten für ALG II-Empfänger zu bezahlen. Sinn ist es, Schüler aus einkommensschwachen Familien nicht auszugrenzen. Den Kurs in der Skihalle Bottrop wollte die Arge Bochum aber nicht bezahlen. Dagegen zog die Familie des Schülers bis vors Bundessozialgericht - und erzielte einen wichtigen Etappensieg. Der 14. Senat meinte, dass zu der mehrtägigen Klassenfahrt auch der Vorbereitungskurs gehören könne, falls die Teilnahme an ihm zwingende Voraussetzung für die Tirolreise gewesen sei. Das soll das Landessozialgericht jetzt noch einmal genau überprüfen. Dieses hatte die Klage abgelehnt.