Bochum.
Ein mutmaßlicher Gurtmuffel hält jetzt die Justiz auf Trab. Es geht um 30 Euro Bußgeld. Die will der 53-jährige Besitzer eines edlen Sportwagens partout nicht zahlen. Deshalb erhob er gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Einspruch und zog vors Amtsgericht.
Dort sagte der Bochumer am Mittwoch auf der Bank, wo sonst Straftäter Platz nehmen müssen: „Die 30 Euro tun mir nicht weh. Es ist auch unsinnig, deswegen hier zu sitzen. Aber mein Gott: Ich war angeschnallt!“
Der Beschuldigte, der in einem perfekt sitzenden Anzug mit Krawatte erschien, ist in jüngerer Vergangenheit dreifach vorbelastet: zweimal wegen Temposünden, einmal wegen Drängelns. Jetzt hat er erneut Ärger wegen Autofahrens. Ein Motorradpolizist hatte ihn im vorigen Sommer im Bochumer Westen angehalten, weil er überzeugt war, dass der Benz-Fahrer nicht angeschnallt war. Beziehungsweise: Sich erst angegurtet habe, als er erwischt worden sei. Folge: 30 Euro Bußgeld! Der Autofahrer zog dagegen vor Gericht. „Ich war angeschnallt!“ behauptete er dort steif und fest. „Ich bin sehr gewissenhaft. Mein erster Käfer vor 30 Jahren hatte schon einen Anschnallgurt.“ Das könne auch seine Ehefrau bezeugen. Sie hatte er gleich mitgebracht in den Gerichtssaal.
„Die 50 Euro kommen nach Flensburg, die 30 nicht“
Doch so einfach ist es nicht. Richter Bernd Gerlach meinte: Sollte die komplette Beweisaufnahme mit allen Zeugen erfolgen und am Ende bei ihm die Überzeugung eintreten, dass der Gurt doch nicht angelegt war, so wären 50 Euro fällig. Das würde obendrein einen Punkt in Flensburg produzieren und die Löschungsfrist für die früheren Verkehrssündenpunkte stoppen. „Die 50 Euro kommen nach Flensburg, die 30 nicht.“
Der Beschuldigte blieb aber standhaft. „Ich werde dabei bleiben.“ Der Polizist müsse wohl falsch hingeguckt haben.
„Wahrscheinlich“ weiterer Gerichtstermin
Daraufhin kündigte der Richter einen „neuen Termin von Amts wegen“ an, mit dem Polizisten als Zeugen. Trotzdem versuchte er es noch einmal: „Ich kann Ihnen nur sagen: Überlegen Sie es sich zu Hause, ob es das Risiko wert ist. Sie können auch schriftlich den Einspruch zurücknehmen.“
Dieser Ratschlag schien bei dem Beschuldigten doch Zweifel gesät zu haben. Er fragte, fast schon beim Hinausgehen: „Bis wann kann ich mir das nochmal überlegen?“ - „Bis zum nächsten Termin“, meinte der Richter sanft lächelnd. Doch dann, an der Saaltür, kehrte die alte Selbstgewissheit zurück: „Bis zum nächsten Mal wahrscheinlich.“
Nun nehmen wegen der 30 Euro die Dinge vor Gericht ihren Lauf.