Bochum. .

Ausgerechnet einige Schiedsleute, die sich zur Aufgabe gemacht haben, mit vorgerichtlichen Streitschlichtungen die Gerichte zu entlasten, haben jetzt ihren Bundesverband in Bochum vor dem Landgericht verklagt. Es geht um eine Satzungsänderung.

„Schlichten statt richten“ lautet der Leitsatz der Schiedsfrauen und Schiedsmänner. In eigener Sache haben einige der Streitschlichter, die mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit die Gerichte entlasten wollen, aber eine Ausnahme gemacht. Die Bezirksvereinigung Stade des Bundesverbands Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) hat am Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht ihren Bundesverband verklagt, der seinen Sitz in Bochum hat. Die Niedersachsen wollen es sich nicht bieten lassen, dass sie wie alle anderen ihre Satzung ändern sollen, obwohl dies die Bundesversammlung des BDS mit Mehrheit beschlossen hatte.

Der Vorsitzende des verklagten BDS, Erhard Väth, versteht die Klage gar nicht. „Wenn ich überstimmt werde, muss ich mich damit abfinden“, sagte er zur Klägerseite. Dort sagte ein Funktionär: „Das tun wir aber nicht.“

„Wir haben überhaupt keine Ahnung, was die Kläger überhaupt wollen“

Auch bei der 8. Zivilkammer löste die Klage Stirnrunzeln aus. „Wir haben überhaupt keine Ahnung, was die Kläger überhaupt wollen“, sagte Richter Klaus Brünger. Er habe den Verdacht, dass es nur um persönliche Abneigungen gehe, nicht um konkrete praktische Auswirkungen der neuen Satzung. „Sie sind nicht in der Lage, ein Argument in der Sache vorzutragen. Das stört mich enorm.“ Wenn einem eine Mehrheitsentscheidung nicht gefalle, müsse man eben andere Verbandskollegen auf seine Seite zu ziehen versuchen - „oder austreten. Dann können Sie selber schlichten“. Man fühle sich im Norden wohl nur „gekränkt und übergangen“ von Bochum.

„Wir fürchten, dass wir zu unselbstständigen Untergliederungen degradiert werden“

Die Klägerseiteweist aber jede persönliche Motivation ihrer Klage zurück. „Es geht darum, dass nach Recht und Gesetz die Obervereinigung die Satzung der Untervereinigung nicht einfach aufheben kann.“ Das solle das Landgericht jetzt feststellen. Denn: „Wir fürchten, dass wir zu unselbstständigen Untergliederungen degradiert werden.“

Eine gütliche Einigung unter den Streitschlichtern scheiterte. Trotzdem betonte ein Kläger: „Wir sind weiterhin an guter Zusammenarbeit mit Bochum interessiert.“ Da musste der Richter lachen. In einigen Wochen will seine Kammer ein Urteil verkünden.