Bochum.

Im Zuge der Sanierung der Ruhr-Uni soll die G-Reihe der geisteswissenschaftlichen Institute um einen Neubau GD erweitert werden – dafür muss aber zuerst ein Waldstück weg. Der AStA schlägt Alarm.

Loser Beton, klappernde Gehplatten, überall Löcher – dass die in den 1960er und 1970er Jahren errichtete Ruhr-Uni in marodem Zustand ist, dürfte jedem klar sein, der jemals einen Fuß auf den Campus gesetzt hat. Längst haben das auch das Rektorat sowie der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), dem die Gebäude der RUB gehören, erkannt. Seit 2004 wurde analysiert und geplant, nun steht fest: Bis 2022 soll die Ruhr-Uni nicht nur baulich aufgemöbelt und zum „Lebensraum“ umgestaltet werden, sondern auch konzeptionell umstrukturiert werden. „Die große Rochade“ nennt das Baudezernent Ernst Kratzsch.

Zehn Jahre Sanierung

Zunächst werden die Fakultätsgebäude, da am meisten genutzt werden, in Angriff genommen. Im Osten des Campus wird aktuell das Gebäude ID hochgezogen. Nach Fertigstellung, die in absehbarer Zeit geplant ist, kann mit dem Umbau in den Ingenieurs- und Naturwissenschaften begonnen werden: Die in IC beheimateten Fakultäten und Institute ziehen nach ID, um und das leer stehende IC kann kernsaniert werden. Nach diesem Prinzip wird in den kommenden zehn Jahren die gesamte Campussanierung voran getrieben.

Eingriff in den Baukörper

Auch die G-Reihe, die Institutsgebäude der Geisteswissenschaften, ist irgendwann „dran“. Auch hier soll ein neues Puffergebäude namens GD errichtet werden. Ein Eingriff mehr in den Baukörper, der einmal mehr nicht ohne Kritik abgeht. Jüngster Streitpunkt ist ist der vorgesehene Standort des GB: Nach dem Willen des Rektorats soll der Neubau aus architektonischen und denkmalpflegerischen Gründen (der bauliche „Look“ Der RUB soll erhalten bleiben) direkt östlich ans GC-Gebäude grenzen. Dafür müsste aber ein Waldstück weg. „Die Abholzung wird aus Gründen der Optik billigend in Kauf genommen“, kommentiert AStA-Chef Jan Keitsch.

Mit Klage gedroht

Haupt-Gegenargument ist der „vermeidbare massive Eingriff in die Natur“, den der Bau von GD in dem Waldgebiet nach Ansicht der Studierendenvertretung bedeuten würden. Laut Bundesnaturschutzgesetz seien „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes“ und die „Rodung von wild gewachsenem Wald“, der wie im diesem Fall unter Landschaftsschutz steht, unbedingt zu vermeiden. Sogar auf das Mikroklima im Westen des Campus würde sich die Abholzung negativ auswirken und die Studierenden in Seminarräumen und Hörsälen buchstäblich ins Schwitzen bringen, kritisieren die Studierenden. Der AstA behält sich eine Klage gegen den Bebauungsprozess vor.